E-Mail 02307/ 282896 Anfahrt Kanzlei

Schlechte schulische Leistungen rechtfertigen nicht die pauschale Annahme eines erhöhten Betreuungsbedarfs

Um einen erhöhten Betreuungsbedarf annehmen zu können, ist die Darlegung der tatsächlich notwendigen Betreuung im Einzelnen erforderlich.

Die allgemeine Behauptung schlechter schulischer Leistungen des gemeinsamen Kindes ist dabei nicht ausreichend.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 10 UF 85 09 vom 22.03.2011
Normen: BGB §§ 1570, 1572, 1578 b
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG