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Anwalt darf sich nicht auf die Rechtsmittelbelehrung des Gerichts verlassen

Bei einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung durch das Gericht, kann sich der Rechtsanwalt nicht auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung berufen und damit seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen, wenn er aufgrund der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ein Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt hat .

Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt nicht zu einer Verlängerung der Rechtsmittelfrist.
Ein Rechtsanwalt darf sich nicht auf die Rechtsmittelbelehrung des Gerichts verlassen. Es kann erwartet werden, dass der Rechtsanwalt den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel auf seinem Rechtsgebiet kennt.
 
Oberlandersgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 9 WF 239 11 vom 07.09.2011
Normen: FamFG §§ 15 II, 68 II 2, 87 IV, 89; ZPO § 569 I 1
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