Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253 FamFG
§ 253 FamFG, Kindesunterhalt, vereinfachtes Verfahren, Jugendamtsurkunde
Es handelt sich hierbei um die Abänderung von Kindesunterhaltstiteln aus einem vereinfachten Verfahren und aus dem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft.