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In einem Verfahren auf Anordnung oder Erweiterung einer Betreuung ist der Betroffene persönlich anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2020
Die Auskunftspflicht in einem Versorgungsausgleichsverfahren knüpft allein an die Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens und besteht auch dann, wenn zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen und der im Verbund gestellte Scheidungsantrag deshalb Aussicht auf Erfolg hat.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.09.2020
Beim Kindesunterhalt hat das unterhaltsberechtigte Kind auch dann einen Auskunftsanspruch gegen den unterhaltsverpflichteten Elternteil, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil erklärt, er sei unbegrenzt leistungsfähig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2020
Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dient in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.2020
Zur Durchführung einer Abschiebung kann ein Betroffener bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.08.2020
Ein Anwalt muss eine fehlerhaft angegebene Rechtsbehelfsfrist nicht eigenständig hinterfragen.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.09.2020
Bei der Prognose, ob eine erhebliche Gefährdung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen ist, muss von Verfassungs wegen die drohende Schwere der Beeinträchtigung des Kindeswohls berücksichtigt werden.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.09.2020
Für die anteilige Kürzung oder Aufhebung der Barunterhaltspflicht ist es erforderlich, dass beide Elternteile die Betreuung des Kindes zu 50 % übernehmen und gleichermaßen an der Betreuung beteiligt sind.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.04.2019
Das Kindergeld wird von dem Elternteil bezogen, bei dem das Kind lebt.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.08.2019
 

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