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Das syrische Eherecht gewährt dem volljährigen Mann das uneingeschränkte Recht, sich von seiner Frau scheiden zu lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.08.2020
Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden oder der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.07.2020
Bringt ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren durch seine Beschwerde zum Ausdruck bringt, dass er an seiner Zustimmung zur Einrichtung einer Betreuung nicht mehr festhält, hat das Gericht ihn erneut anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2020
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschland hat, kann auf Antrag geändert werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2020
Hält sich ein Vater nicht für den leiblichen Vater eines Kindes, so kann er die Vaterschaft anfechten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2005
Grundsätzlich ist bei jeder Entscheidung über die elterliche Sorge und insbesondere bei einer Entscheidung über die Einschränkung oder den Entzug der elterlichen Sorge das Kind von dem die Entscheidung treffenden Richter anzuhören.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 20.08.2020
Fordert eine Unterhaltsvorschussstelle im Wege des Regresses Beträge zurück die sie als Unterhalt an einen Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, dessen Ansprüche gegen den Unterhaltsverpflichteten auf sie übergegangen sind, so kann die Unterhaltsregressstelle die Ansprüche bei Gericht geltend machen.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.09.2020
Ein Wechselmodell kann nicht angenommen werden, wenn ein Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 % vorliegt.
Kammergericht Berkin, Urteil vom 15.04.2019
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die gemeinsame elterliche Sorge diejenige ist, die dem Kindeswohl am besten entspricht.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 15.04.2020
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 15.06.2020
 

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