Arbeitsrecht
außergerichtliche Mediation
Titel: "Arbeitsrecht Klar Erklärt: Ihr Starker Partner in Arbeitsrechtsfragen – Rechtsanwalt Gebauer"
Das Arbeitsrecht ist Ihr Schutzschild in der Berufswelt. Es regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und bietet Lösungen für Konflikte am Arbeitsplatz. Hier einige Szenarien, in denen das Arbeitsrecht für Sie relevant sein könnte:
- Kündigungsschutz: Eine unerwartete Kündigung kann ein Schock sein. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich dagegen wehren und vielleicht sogar eine Abfindung erzielen.
- Mobbing am Arbeitsplatz: Mobbing ist nicht nur unangenehm, sondern auch rechtswidrig. Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen können Ihnen helfen, Gerechtigkeit zu erfahren.
- Lohn und Urlaubsanspruch: Ihnen werden Lohn und Urlaub vorenthalten? Das Arbeitsrecht bietet Wege, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Arbeitszeugnis: Ein negatives Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen. Lassen Sie Ihr Zeugnis überprüfen und verbessern.
Rechtsanwalt Gebauer ist Ihr erfahrener Partner im Arbeitsrecht, der Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertritt. Mit einer individuellen Beratung können wir gemeinsam Ihre Rechte erkennen und schützen.
Dienstleistungen im Überblick:
- Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen
- Unterstützung bei Mobbing und Diskriminierung
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Beratung bei Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Vertretung bei Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit
Rechtsanwalt Gebauer bietet auch eine umfassende Beratung für Arbeitgeber.
Flexible Kommunikation: Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Senden Sie Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post und die Beratung kann telefonisch erfolgen.
Warten Sie nicht, bis arbeitsrechtliche Probleme eskalieren. Rechtsanwalt Gebauer freut sich darauf, Sie zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Herausforderungen zu meistern!
Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag
Titel: "Arbeitsverhältnis: Ihre Grundlage für eine erfolgreiche Berufslaufbahn"
Das Arbeitsverhältnis ist die Basis jeder beruflichen Tätigkeit, und dessen Gültigkeit ist nicht zwingend von einem schriftlichen Vertrag abhängig. Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtskräftig, da die grundlegenden Bedingungen durch das Arbeitsrecht festgelegt sind.
Angesichts der Komplexität heutiger Arbeitsrollen und der umfangreichen Inhalte in Arbeitsverträgen, ist eine sorgfältige Überprüfung vor der Unterzeichnung empfehlenswert. Besondere Aufmerksamkeit ist bei arbeitgeberinitiierten Vertragsänderungen geboten.
Mit meiner Erfahrung in der Erstellung von Arbeitsverträgen für Unternehmen, biete ich Ihnen eine präzise Überprüfung Ihres Vertrags auf verborgene Klauseln, die Ihnen nachteilig sein könnten. Nutzen Sie diesen Service, um Ihre berufliche Position zu stärken.
Arbeitsrecht - Arbeitszeugnis
Ein grundsätzlicher Anspruch im Arbeitsrecht auf ein gutes Arbeitszeugnis existiert nicht. Ein Arbeitszeugnis soll der Wahrheit entsprechen. Viele Arbeitgeber bedienen sich bestimmter Klauseln, die sich zwar gut lesen, jedoch eine andere Bedeutung für den geschulten Empfänger haben.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Arbeitszeugnis solche Klauseln beinhaltet, überprüfe ich Ihr Zeugnis oder entwerfe ein entsprechendes Zeugnis gerne für Sie.
Arbeitsrecht - Insolvenz
Selbst vor der Insolvenz großer Unternehmen ist ein Arbeitnehmer nicht mehr sicher. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers werden viele Rechte des Arbeitnehmers abgeschwächt oder geändert.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte, wie z. B. die Beantragung von Insolvenzgeld. Ich übernehme für Sie auch gerne die Anmeldung Ihrer Forderungen bei dem Insolvenzverwalter.
Arbeitsrecht - Urlaub
Jedem Arbeitnehmer steht nach dem Arbeitsrecht grundsätzlich Urlaub zu.
Dieser Grundsatz ist im Arbeitsrecht im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gilt auch für sog. Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Urlaub ist seitens des Arbeitgebers zu gewähren, sofern keine dringenden, betrieblichen Gründe der Gewährung entgegenstehen. Doch achten Sie darauf, dass Urlaub auch verfallen kann. Für das Arbeitsrecht hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Arbeitnehmer zwar gestärkt. Dennoch gilt der 31.03. des Folgejahres immer noch grundsätzlich als wichtiges Datum für die Verjährung des Urlaubes.