Arbeitsrecht Kündigung – Kamen

Welcher Rechtsanwalt hilft bei Kündigungen?

Rechtsanwaltskanzlei Gebauer

Verzweifelte Frau vor ihrem Laptop

Arbeitsrecht - Änderungskündigung

Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird mit einem Anstellungsvertrag oder auch Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und -geber besiegelt, der jedoch nicht unbedingt in schriftlicher Form abgefasst sein muss.

Wie muss gekündigt werden? Im Gegensatz zur Begründung des Arbeitsverhältnisses bedarf die Beendigung, also die Kündigung immer der Schriftform.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Überwiegend wird der Arbeitgeber aus sog. betriebsbedingten Gründen kündigen. Das Vorliegen eines solchen Kündigungsgrundes muss jedoch von dem Arbeitgeber bewiesen werden. So hat er u. a. die Sozialauswahl offenzulegen.

Was ist eine fristlose Kündigung? Bei fristlosen Kündigungen ist der Arbeitgeber an weitaus strengere Anforderungen gebunden. Eine Überprüfung der Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage ist überwiegend erfolgreich.

Was ist eine Änderungskündigung? Bei einer sog. Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer der Änderung des Arbeitsvertrages oder einzelner Positionen des Arbeitsvertrages innerhalb einer bestimmten Frist nicht zustimmt.

Lohnt es gegen Kündigung vorzugehen? Da diese Änderungen meistens grundlegenden Charakter haben, empfiehlt sich immer eine Überprüfung, bevor Sie der Änderung zustimmen oder diese ablehnen.

Was mache ich gegen eine Kündigung? Bitte beachten Sie jedoch, dass die gerichtliche Überprüfung der Kündigung, sowie der Änderungskündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage bzw- Änderungskündigungschutzklage nur erfolgen kann, wenn innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird.

Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung

Ist fristlose Kündigung zulässig?

Fristlose Kündigung ist auch bei verhältnismäßig geringem Schaden und langer Betriebszugehörigkeit möglich.

Das Arbeitsgericht Berlin hat per Urteil vom 28.09.2010 entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt sein kann, auch wenn dieser durch seine Handlung lediglich einen verhältnismäßig geringen Schaden verursacht hat und bei dem Betrieb schon seit vielen Jahren beschäftigt ist. Verhandelt wurde der Verdacht eines Pfandbon-Missbrauchs einer Verkäuferin, die auch an der Kasse eingesetzt war. Das Arbeitsgericht zog bei seiner Entscheidung auch den kürzlich durch die Medien bekannt gewordenen sog. „Emmely“-Fall heran, in welchem das Bundesarbeitsgericht im Juni 2010 eine fristlose Kündigung einer wegen einer „Bagatell-Tat“ unter Berücksichtigung ihrer langen Betriebszugehörigkeit aufgehoben hatte. Danach komme bei einer langjährigen Beschäftigungszeit im Rahmen der Interessenabwägung zwar eine wichtige Bedeutung zu. Sofern der dringende Verdacht den originären Kernbereich der Tätigkeit des Arbeitnehmers betreffe, sei die lange Betriebszugehörigkeit aber nicht mehr unbedingt ausschlaggebend.

Arbeitsrecht - Abfindung

Bekomme ich eine Abfindung? Nicht jede Kündigung seitens des Arbeitgebers bedeutet für den gekündigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung. Sofern der Arbeitgeber nicht freiwillig eine Abfindung anbietet, was jedoch selten vorkommt, entsteht lediglich ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn § 9 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung findet.

Wann habe ich Kündigungsschutz? Grundsätzlich muss das Arbeitsverhältnis dafür mindestens sechs Monate bestanden haben und der Betrieb regelmäßig mindestens zehn (bei Arbeitsverhältnissen, die vor 2004 begründet worden sind, mindestens fünf) Arbeitnehmer beschäftigen. Eine genaue Prüfung der beschäftigten Arbeitnehmer ist unbedingt erforderlich!

Wie viel Abfindung steht mir zu? Die Höhe der Abfindung berechnet sich dann gemäß § 10 KSchG.
Als Richtwert für die Höhe der Abfindung kann ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr angesetzt werden.

Arbeitsrecht - Abmahnung

Was bedeutet eine Abmahnung? Viele Arbeitnehmer sind immer noch der Überzeugung, dass der Arbeitgeber pauschal das Arbeitsverhältnis kündigen darf, sobald die zweite Abmahnung erfolgt ist. Diese Annahme, die jedoch nicht der ganzen Wahrheit entspricht, wird von vielen Arbeitgebern gerne als Drohpotenzial ausgeschöpft. Vorrangig soll und muss eine Abmahnung dem Arbeitnehmer dessen Fehlverhalten aufzeigen und ihn bei der Wiederholung desselben Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen, zu denen auch die Kündigung gehören kann, aufzeigen. Nur wenn sich der Arbeitnehmer von diesem „Schuss vor den Bug“ nicht beeindrucken lässt und dasselbe Fehlverhalten wiederholt, läuft der Arbeitnehmer in Gefahr aufgrund seines Verhaltens gekündigt zu werden.

Eine Vielzahl der Abmahnungen entspricht jedoch nicht den Anforderungen, die die Arbeitsgerichte an eine solche stellen und müssen aus der Personalakte entfernt werden. Es lohnt sich daher, die Abmahnung überprüfen zu lassen.

Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag? Das Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen sog. Aufhebungsvertrag beendet werden.

Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumeist vermittelt, dass der Aufhebungsvertrag keinerlei Nachteile für den Arbeitnehmer bedeutet, ist Vorsicht geboten. In den meisten Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, also durch beiderseitiges Mitwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beendet wird, setzt sich der Arbeitnehmer der Gefahr einer sog. Sperrzeit aus, die von der Agentur für Arbeit bis zu maximal 12 Wochen (!) verhängt werden kann. Schließlich hat der Arbeitnehmer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv mitgewirkt.

Daran ändert auch nicht der Hinweis in dem Aufhebungsvertrag, dass der Arbeitnehmer mit diesem Vertrag einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zuvor kommt.

Bevor Sie also einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen möglicherweise folgenträchtigen Schritt mit mir erläutern.

Arbeitsrecht - Schwangerschaft / Mutterschutzgesetz

Welche Rechte habe ich in der Schwangerschaft? Werdende Mütter genießen während der Zeit der aktiven und späteren passiven Beschäftigung besonderen Schutz durch das MuSchG. So darf Schwangeren nur unter ganz bestimmten Ausnahmen gekündigt werden.

Weiterhin ist schwangeren Arbeitnehmerinnen untersagt bestimmte Tätigkeiten durchzuführen, die das Wohl des ungeborenen Kindes und das der werdenden Mutter gefährdet.

So haben Schwangere z. B. das Recht auf Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen. Das MuSchG regelt weiterhin die Mutterschutzzeiten, sowie das Mutterschaftsgeld, Stillzeiten, Mehrarbeitsverbot, Nachtarbeitsverbot, u. v. a. Sollte Ihr Arbeitgeber diese Rechte nicht einhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich beraten lassen.

 

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